AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
→ AGB für Privatkunden (PDF zum Download)
§1 Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Die Bisping & Bisping GmbH & Co. KG (im folgenden "bisping & bisping") ist ein führender Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten.
1.2 bisping & bisping erbringt Dienstleistungen gemäß den jeweiligen Produkt-/ Leistungsbeschreibungen bzw. aufgrund von individuellen Angeboten ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden, jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Ergänzend gelten die Bedingungen der bisping & bisping-Datenschutzerklärung sowie - soweit vorhanden - produktspezifische oder individuelle Vereinbarungen. bisping & bisping behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit dieses gesetzlich möglich und für den Kunden zumutbar sind.
Individuelle Vereinbarungen zwischen bisping & bisping und seinen Kunden gehen - soweit sie in einem Widerspruch zu den Bestimmungen dieser AGB stehen - diesen AGB vor.
1.3 Die gegebenenfalls vorhandenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Kunden als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
§2 Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote von bisping & bisping sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars oder per E-Mail und der anschließenden Auftragsbestätigung (schriftlich oder per E-Mail) durch bisping & bisping oder durch die Freischaltung des Dienstes durch bisping & bisping zustande. Eine Auftragsannahme der bisping & bisping durch Stillschweigen ist ausgeschlossen. Die bisping & bisping ist nicht verpflichtet, den Auftrag des Kunden anzunehmen.
2.2 Die Erbringung der Leistung durch bisping & bisping setzt voraus, dass der Kunde die für diese Leistung erforderlichen Informationen vollständig mitgeteilt hat.
2.3 Termine und Fristen von Leistungen sind nur verbindlich, wenn bisping & bisping diese in Schrift- oder Textform/E-Mail bestätigt hat.
§3 Kündigung/Laufzeit
3.1 Die anfängliche Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt höchstens 24 Monate. Dem Kunden wird in jedem Fall der Abschluss eines Vertrages mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten angeboten.
3.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Kunden über die Laufzeit getroffen wurde, hat der Vertrag eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
3.3 Wurde mit dem Kunden gemäß Ziff. 3.2 eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart oder ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte (Mindest-) Laufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf der (Mindest-) Laufzeit gekündigt wird. Zur Kündigung bedarf es der Schriftform. Eine Kündigungserklärung kann auf einzelne Leistungen beschränkt werden.
3.4 Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei oder gegebenenfalls eines persönlich haftenden Gesellschafters bzw. das Stellen eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse;
b) der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages durch die jeweils andere Partei;
c) wenn der Kunde sich mehr als 2 Wochen im Zahlungsverzug mit einem Betrag von mindestens EUR 100,00 oder mit mindestens drei Monatsentgelten befindet, soweit eine etwaige Sicherheit aufgebraucht ist. Der Kunde ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der bisping & bisping durch eine unberechtigte außerordentliche Kündigung entsteht.
§4 Leistungen der bisping & bisping
4.1 Der von bisping & bisping zu erbringende Leistungsumfang, bzw. die Informationen nach § 43a TKG ergeben sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsformular, bzw. Auftragsschreiben des Kunden sowie etwaigen weiteren schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
4.2 bisping & bisping erbringt ihre Dienstleistungen im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen der Netzverfügbarkeit entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von bisping & bisping liegen. Dies kann z.B. durch Handlungen Dritter geschehen die zu bisping & bisping nicht in einem Auftragsverhältnis stehen sowie durch nicht von bisping & bisping manipulierbare technische Bedingungen des Internet oder höhere Gewalt. bisping & bisping ist berechtigt, den Netzwerk-/ bzw. Internet-Zugang sowie den Zugang zu den sonstigen Leistungen zu beschränken, sofern die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, die Sicherheit des Netzbetriebes, insbesondere die Verhinderung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, das Ineinandergreifen der Netzdienste oder der Datenschutz dies erfordern. Wenn derartige Umstände die Verfügbarkeit des Netzes beeinträchtigen, hat dies keine negative Einwirkung auf die Vertragsmäßigkeit der von bisping & bisping erbrachten Leistung. bisping & bisping darf den Zugriff auf Webseiten des Kunden oder Dritter, Internet-Newsgroups, Mail, Filesharing, IRC-Kanäle oder sonstigen Diensten abschalten, wenn deren Inhalte gegen geltendes Deutsches Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Ein Schadensersatzanspruch entsteht dem Kunden daraus nicht.
4.3 Kommt durch die Leistungen von bisping & bisping ein Vertrag mit Dritten zustande, oder wird durch die Leistungen von bisping & bisping seitens des Kunden eine Leistung Dritter in Anspruch genommen, so ist bisping & bisping von allen Forderungen, die sich aus der Nichterbringung der Leistungen durch Dritte ergeben, befreit. bisping & bisping darf sich Dritter als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen bedienen. Die vertraglichen Pflichten von bisping & bisping bleiben hiervon unberührt.
4.4 bisping & bisping ist berechtigt, die den Leistungen zugrundeliegenden technischen Plattformen zu ändern oder sich alternativer Erfüllungsgehilfen zu bedienen, sofern sich die Leistung für den Kunden nicht verschlechtert und diesem keine zusätzlichen Belastungen über das zumutbare Maß hinaus entstehen.
4.5 bisping & bisping behält sich das Eigentum und die Urheberrechte an allen, von bisping & bisping erstellten Produkten (insbesondere Design, Logos, etc.) vor. Der Eigentumsvorbehalt an den gelieferten Waren gilt bis zur vollständigen Bezahlung.
§5 Sicherheitsleistung
5.1 bisping & bisping ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern.
5.2 Nach Beginn der Leistungserbringung ist bisping & bisping berechtigt, eine angemessene Sicherheitsleistung vom Kunden zu fordern, wenn nach Vertragsbeginn Umstände bekannt werden, die zu begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen. Wird die Sicherheitsleistung nicht binnen zwei Wochen nach Aufforderung durch den Kunden gestellt, so ist bisping & bisping berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen einzustellen.
§6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die vom Kunden an bisping & bisping zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus dem Angebot bzw. aus der jeweils gültigen Preisliste.
6.2 Grundentgelte werden generell im ersten Vertragsmonat anteilig berechnet (Anzahl Betriebstage im Monat / 30 Kalendertage). Das Grundentgelt entsteht ab dem Tag, an dem der Dienst dem Kunden funktionstüchtig übergeben wurde (z.B. Bereitstellung der Zugangsdaten). Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.3 bisping & bisping stellt dem Kunden die Pauschale/die Grundentgelte für die erbrachten Leistungen zu Beginn des Abrechnungsmonats in Rechnung, im nächsten Monat wird der tatsächlich angefallene Betrag berechnet. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ab Rechnungszugang.
6.4 Bei variablen Entgelten ist bisping & bisping berechtigt, eine Abschlagszahlung in der zu erwartenden Höhe abzurechnen.
6.5 Einwendungen gegen die Rechnungen sind gegenüber bisping & bisping vom Kunden schriftlich zu erheben. Die Rechnungen von bisping & bisping gelten als vom Kunden dann genehmigt, wenn ihnen nicht binnen 8 Wochen (§ 45i TKG) nach Rechnungszugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs an folgende Adresse: Bisping & Bisping GmbH & Co. KG, Spitalstr. 21-24, 91207 Lauf a. d. Pegnitz.
6.6 Die Inanspruchnahme der Leistungen ist grundsätzlich an das Einverständnis des Kunden zum Lastschriftverfahren gebunden. Der Kunde erteilt daher sein widerrufliches Einverständnis zum Lastschrifteinzug der Rechnungsbeträge.
6.7 Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von zwei Tagen nach Versand der Rechnung. Wird eine Lastbuchung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen rückbelastet, so ist der Kunde verpflichtet, der bisping & bisping die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Für diese Kosten kann bisping & bisping eine angemessene Pauschale verlangen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, bisping & bisping das Fehlen eines oder einen wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.
§7 Verzug
7.1 Kommt der Kunde mit der Zahlung von Entgelten in Höhe von mindestens EUR 75,00 in Verzug, so ist bisping & bisping nach fruchtlosem Ablauf einer von ihr gesetzten zweiwöchigen Nachfrist mit Abschaltungs- bzw. Sperrungsandrohung unter Hinweis auf die Möglichkeit des Kunden zum Rechtsschutz vor den Gerichten berechtigt, die Leistung zu sperren und /oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichtleistung zu verlangen. Eine Abschaltung/Sperrung befreit den Kunden nicht von seiner vertragsmäßigen Entgeltpflicht. bisping & bisping erhebt eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 75,00 EUR für die Wiederinbetriebnahme nach einer berechtigten Abschaltung/Sperre.
7.2 bisping & bisping ist berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von 5,00 EUR für die erste Mahnung und 10,00 EUR für die zweite Mahnung sowie jährliche Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank nach §§ 247, 288 BGB ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Beiden Parteien steht der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Schadens offen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs behält sich bisping & bisping ausdrücklich vor.
7.3 Bei wiederholt eingetretenem Verzug des Kunden oder wenn durch anderweitige Umstände, insbesondere bei drohender Insolvenz, die nicht fristgerechte Zahlung des Kunden zu befürchten ist, ist bisping & bisping berechtigt, die Rechnungslegung auf Vorkasse umzustellen.
7.4 Kann bisping & bisping die Vertragsleistung infolge von Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für bisping & bisping unabwendbarer Umstände nicht erbringen, wird bisping & bisping für den Zeitraum der Fortdauer des Leistungshindernisses von ihrer Verpflichtung zur Erbringung der Vertragsleistung frei. bisping & bisping wird den Kunden benachrichtigen, sobald das Leistungshindernis beseitigt ist.
7.5 Gerät bisping & bisping oder deren Erfüllungsgehilfen mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so haftet sie nach Maßgabe der Regelung von Ziffer 13. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn bisping & bisping innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 2 Wochen betragen muss, die entsprechende Leistung nicht erbringt. Unbeschadet der Regelung in Ziffer 8 gilt gleiches, falls der Kunde Schadenersatz wegen Nichtleistung verlangt.
§8 Aussetzen der vertraglichen Leistungen/Sperrung
8.1 Unberührt von § 7.1 darf bisping & bisping die vertraglichen Leistungen ohne Ankündigung und ohne Einhaltung einer Wartefrist aussetzen, wenn
a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat,
b) eine Gefährdung der Einrichtungen von bisping & bisping, deren Vertragspartner im Zusammenhang mit der vertraglichen Leistung oder der öffentlichen Sicherheit droht,
c) der Kunde bei der Nutzung der Leistungen von bisping & bisping gegen Strafvorschriften verstößt (siehe auch §9.1) oder diesbezüglich dringender Tatverdacht besteht,
d) das Entgeltaufkommen des Kunden in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Aussetzung der Leistungen Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachten Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Aussetzung der Leistungen nicht unverhältnismäßig ist oder
e) der Kunde über seine Kreditwürdigkeit, Adresse oder Bankverbindung - soweit das Lastschriftverfahren vereinbart wurde - schuldhaft falsche Angaben gemacht hat.
8.2 Ist streitig, ob der Inhalt der vom Kunden genutzten Dienste gegen geltendes Recht verstößt, ist bisping & bisping berechtigt, diese bis zur gerichtlichen Feststellung der Rechtslage unter Fortdauer der Zahlungspflicht des Kunden zu sperren. Im Fall des Verdachts eines Verstoßes ist bisping & bisping zur Sperrung nach fruchtloser Abmahnung mit einer Frist von mindestens 24 Stunden berechtigt.
§9 Pflichten des Kunden (Kardinalspflichten)
9.1 Der Kunde wird die Leistungen der bisping & bisping nicht in missbräuchlicher Weise oder zur Vornahme rechtswidriger Handlungen nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die Schutzrechte von bisping & bisping sowie die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheberrechte) zu beachten. Der Kunde wird bisping & bisping von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus der Verletzung dieser Verpflichtung resultieren. Zugewiesene Rufnummern dürfen nur im Rahmen ihrer Zuteilung genutzt werden. Die Grundsätze der Datensicherheit sind einzuhalten.
9.2 Der Kunde wird bisping & bisping unverzüglich jede Änderung seiner Anschrift, seiner Bankverbindung, seiner Firma, seines Geschäftssitzes, seiner finanziellen Verhältnisse (z.B. Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung Insolvenz) seiner Rechnungsanschrift, sowie seiner Rechtsform schriftlich anzeigen.
9.3 Der Kunde stellt bisping & bisping alle zur Bereitstellung und zum Betrieb der vertraglichen Leistungen erforderlichen Informationen auf entsprechende Anfrage unverzüglich zur Verfügung. Informationen, von denen der Kunde erkennt oder erkennen muss, dass sie für die Erbringung der Leistungen von Bedeutung sind, wird er bisping & bisping gegebenenfalls auch ohne Aufforderung übermitteln.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, sein persönliches Kennwort, sofern vorhanden, geheim zu halten. Es muss unverzüglich geändert werden, wenn vermutet werden muss, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Die Änderung erfolgt schriftlich unter Angabe des alten und des neuen gewünschten Kennwortes.
9.5 Der Kunde trägt dafür Sorge, dass an den seitens bisping & bisping bereitgestellten technischen Anlagen nur Telekommunikationsgeräte betrieben werden, die den gültigen elektronischen und telekommunikations-technischen Normen und Zulassungsvorschriften, insbesondere CE, IEEE und ITU, entsprechen.
9.6 Störungen aller von Kunden genutzten Leistungen sowie Umstände, die die Funktionalität der Leistungen von bisping & bisping beeinträchtigen können, wird er bisping & bisping unverzüglich mitteilen.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, keine Geräte, Einrichtungen, Software oder Daten zu benutzen oder Eingriffe vorzunehmen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Netzes von bisping & bisping oder der Netze ihrer Vorlieferanten führen können. Eingriffe in das Netz von bisping & bisping oder der Netze der ihrer Vertragspartner sind zu unterlassen.
§10 Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
10.1 bisping & bisping ist gegenüber den Kunden grundsätzlich als Auftragsdatenverarbeiterin nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tätig. Entsprechend erhebt, verarbeitet und nutzt bisping & bisping personenbezogene Daten vornehmlich zur Erbringung von Dienstleistungen im Interesse der Kunden.
10.2 bisping & bisping erhebt, verarbeitet und nutzt Verbindungsdaten zur Berechnung der Verbindungsentgelte und Bestandsdaten zur Abwicklung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses und leitet diese gegebenenfalls an von ihr beauftragte Dritte weiter.
10.3 bisping & bisping verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
10.4 Personenbezogene Daten der Kunden werden nur erhoben, verarbeitet, genutzt oder an Dritte übermittelt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das BDSG, TKG und TMG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Für das Besuchen der Webseite von bisping & bisping gelten deren Datenschutz-bestimmungen, für den Umgang mit Kundendaten gilt für Auftraggeber insbesondere auch die bisping & bisping-Datenschutzerklärung.
§11 Leistungsstörungen
11.1 Dem Kunden ist bekannt, dass die Leistungen von bisping & bisping nur nach Maßgabe der Bereitstellung und Verfügbarkeit von Übertragungswegen und Vermittlungswegen durch den Teilnehmernetzbetreiber und/oder der von Dritten zur Verfügung gestellten Übertragungswege und Vermittlungssysteme erbracht werden können. bisping & bisping übernimmt daher keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistung. bisping & bisping tritt jedoch die ihre insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
11.2 bisping & bisping gewährleistet die Erbringung ihrer Leistungen nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb.
11.3 bisping & bisping übernimmt keine Gewähr für Störungen von Leistungen der bisping & bisping, die auf Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Anlagen der bisping & bisping oder die fehlerhafte, unsachgemäße oder nachlässige Installation, Bedienung oder Behandlung, der für die Inanspruchnahme von Leistungen der bisping & bisping erforderlichen Geräte oder Systeme durch Kunden oder Dritte zurückzuführen sind, sofern sie nicht auf einem Verschulden von bisping & bisping beruhen.
11.4 Nach Zugang der Störungsmeldung ist bisping & bisping zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
11.5 Der Kunde wird in zumutbarem Umfang bisping & bisping oder ihren Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und sie insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- oder notwendigen Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen. Hat der Kunde die Störung des Netzbetriebs zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, hat bisping & bisping das Recht, dem Kunden die entstandenen Kosten für Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Leistungsstörungen sind auf den sich aus Ziffer 13 ergebenden Haftungsumfang beschränkt.
§12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Ferner kann der Kunde Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte nur geltend machen, falls seine Ansprüche auf diesem Vertragsverhältnis beruhen und anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
§13 Haftung
13.1 bisping & bisping haftet vertraglich oder außervertraglich nur nach folgenden Maßgaben:
13.2 bisping & bisping haftet für Schäden, die aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung oder Unterlassung von bisping & bisping verursacht worden sind. Für Personenschäden aus fahrlässiger Pflichtverletzung haftet bisping & bisping unbeschränkt.
13.3 bisping & bisping haftet für Sach- und Vermögensschäden auch dann, wenn diese auf der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf ("Kardinalspflicht") beruhen; in diesem Fall ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, gemäß § 44a TKG jedoch maximal auf die Höhe von EUR 12.500,00 je Kunde begrenzt, wobei die Haftung unabhängig von der Schadensart gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf maximal EUR 10 Millionen je schadensverursachendem Ereignis begrenzt ist. Diese Haftungsbegrenzung der Höhe nach, gemäß § 44 a TKG gilt auch für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer grobfahrlässigen Handlung beruhen.
13.4 Unberührt bleibt die Haftung von bisping & bisping nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.5 bisping & bisping bedient sich zur Erbringung ihrer Vertragsleistung grundsätzlich der Telekommunikations-netze Dritter. bisping & bisping haftet deshalb nicht, wenn sie ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil diese Dritten bisping & bisping die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen. Ebenso haftet bisping & bisping nicht für Schäden, für deren Entstehen die Übertragungswege oder die technischen Einrichtungen von Dritten ursächlich waren.
13.6 Soweit die Haftung nach Vorstehendem beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Geltendmachung von mittelbaren Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn oder Produktionsausfall. Vorstehendes gilt auch für die gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der bisping & bisping.
§14 Schlussbestimmungen
14.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformklausel. Die Schriftform im Sinne dieser AGB erfordert - auch soweit sie an anderer Stelle verlangt wird - die eigenhändige Unterschrift und die Übermittlung des unterschriebenen Dokuments im Original. Die Textform ist durch die Übersendung eines Telefaxes oder einer E-Mail gewahrt.
14.2 Ist eine Bestimmung des Vertrags und/oder dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
14.3 Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Nürnberg, wenn der Kunde im Ausland ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt. Stand: 20.11.2012 V2.0